Disputorium

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Uhrwerk hat die Insolvenz überlebt

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Zitat von ErikErikson am 22. Dezember 2019, 11:08 Uhr

Doch doch, da stehts: https://www.uhrwerk-verlag.de/uhrwerk-verlag-gibt-insolvenz-bekannt/

Ich weiß, dass das da steht. Und für den Laien ist das auch aussagekräftig. Aber da, wo es für jedermann einsehbar rechtlich einwandfrei steht, steht was anderes. (Auch wenn es im Effekt auf dasselbe hinausläuft. Daher "technisch gesehen".)

Ich löse es aber lieber mal auf. Die Information wurde, wie ich sehe, schon auf anderen Foren geteilt, also muss ich mich hier nicht als Plaudertante fühlen: Der Uhrwerk Verlag ist keine GmbH oder sonst wie separat insolvenzfähige Gesellschaft, sondern einfach Patric Götz' private Unternehmung.
Ergo war der Verlag auch nicht insolvent (kann er gar nicht sein), sondern Patric war, wie man im Insolvenzregister leicht nachschauen kann, privat insolvent. (Feder & Schwert ist technisch gesehen noch mal etwas anderes, aber auch da ist Patric mWn persönlich betroffen.)

Ich hatte das nur mal andeutungsweise und jetzt nach kurzer Recherche über die Bekanntheit dieser Tatsachen gerne auch offener bekanntgegeben, weil ich angesichts der Tatsache, dass es sich um eine private Insolvenz mit allen Härten handelt, die Unkereien von wegen "naja, wenn die Geschäftsführung so bleibt" (ob das originär geschäftliche Gründe hatte oder auch privates Pech dazukam, wissen wir gar nicht) für unangemessen halte.

Dass Patric Götz als Inhaber Mitteilungen auf seiner Verlagswebseite geschäftlich und nicht persönlich formuliert, ist ganz natürlich und folgerichtig.

Zitat von Wulfhelm am 22. Dezember 2019, 14:34 Uhr

Aber da, wo es für jedermann einsehbar rechtlich einwandfrei steht, steht was anderes.

...

Die Information wurde, wie ich sehe, schon auf anderen Foren geteilt, also muss ich mich hier nicht als Plaudertante fühlen: Der Uhrwerk Verlag ist keine GmbH oder sonst wie separat insolvenzfähige Gesellschaft, sondern einfach Patric Götz' private Unternehmung.
Ergo war der Verlag auch nicht insolvent (kann er gar nicht sein), sondern Patric war, wie man im Insolvenzregister leicht nachschauen kann, privat insolvent.

Woher sollte man das wisssen? HIER in diesem Thread gab es diese Informationen nicht.

Daher mußte ich davon ausgehen, daß der Uhrwerk Verlag, NICHT dessen Geschäftsführer, insolvent war - so wurde es ja auch stets angekündigt und kommuniziert.

Eine Privatinsolvenz kann ja allerlei andere als nur geschäftsbezogene Gründe haben.

Bei einer UNTERNEHMENS-Insolvenz ist davon auszugehen, daß es rein geschäftsführungsrelevante Gründe sind, die dies zu verschulden haben.

Daher auch meine Skepsis bei einer Weiterführung des Uhrwerk Verlags mit der gleichen Art an Geschäftsführung wie früher.

Wenn es aber an Patrics PRIVATEN Finanzen gelegen hat, dann ist natürlich nicht mit einer Optimierung der Geschäftsführung irgendetwas zu retten, sondern dann ist eine persönliche Verhaltensänderung oder dergleichen notwendig. Und das zu beurteilen ist mir einfach zu wenig Information über seine privaten wirtschaftlichen Verhältnisse und Verhaltensweisen bekannt.

Wie gesagt, ich hatte KEINE AHNUNG davon, daß es eine PRIVAT-Insolvenz war, wo doch alle von einer VERLAGS-Insolvenz gesprochen hatten.

Wo wurde das mit der Privat-Insolvenz denn öffentlich gemacht?

Das ergibt sich aus der Gesellschaftsform des Unternehmens. Die Gesellschaftsform ist wohl eine BGB-Gesellschaft (evtl.) bzw. Einzelkaufmann (wahrscheinlich). Da gilt bezüglich der Haftung wohl § 128 HGB.

Sprich der Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft schlägt sich direkt auf das private Vermögen durch. Wenn der Verlag 100k zu wenig hat, hat auch der Privatmann 100k zu wenig. Entsprechend ist eine Insolvenz des Verlages quasi zugleich eine Privatinsolvenz, da er Verlag aus dem Vermögen des Unternehmers finanziell nicht gestützt werden kann.

Was ich damit sagen will, es hat vermutlich nicht an Patricks privater Situation gelegen. Vielmehr hat das Vermögen von Patrick nicht ausgereicht den Verlag ausreichend zu stützen, um z. B. den Forderungsausfall zu überbrücken oder zu kompensieren.

Um herauszufinden, dass Patric persönlich Inhaber von Uhrwerk ist, reicht ja ein Blick ins Impressum. Uhrwerk-Verlag ist halt die Firma, unter der er sein Unternehmen führt, insofern ist die Aussage "Uhrwerk war insolvent" schon korrekt. Vom Verfahrensablauf ist das zunächst eine Unternehmensinsolvenz und keine reine Privatinsolvenz, und es wäre auch rechtlich möglich, das Unternehmen übertragend zu sanieren, wenn die Lizenzgeber usw. zustimmen. In der Praxis kommt aber meistens nur die Fortführung durch den bisherigen Inhaber in Frage.

Was nun passiert sein wird, ist, dass der Verwalter die selbständige Tätigkeit freigegeben hat, d.h. das Betriebsvermögen fällt nicht mehr in die Insolvenzmasse (wohl aber das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit). Damit bleibt dann noch das reine Privatinsolvenzverfahren übrig, das 6 Jahre bis zur Restschuldbefreiung durch läuft.

@ Zornhau: Bei einem Einzelunternehmen ist das Unternehmensvermögen das persönliche Vermögen des Inhabers. Die Schulden sind die persönlichen Schulden des Inhabers. Kann das Unternehmen daher seine laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen, ist der Unternehmer persönlich insolvent (es sei denn er kann die Verluste aus seinem Privatvermögen ausgleichen). Die Bezeichnung des Verfahrens als "Privatinsolvenz" ist hier irreführend, der Einzelunternehmer ist zwar persönlich Insolvenzschuldner, es ist aber nicht in dem Sinne "privat" sondern es ist eine Unternehmensinsolvenz.

Zitat von Lord Verminaard am 22. Dezember 2019, 14:17 Uhr

Ein kleiner, unprofitabler Rollenspielverlag, der als Sicherheiten nur sein Lager und seine Forderungen anzubieten hat, bekommt doch keinen Unternehmerkredit. Wir reden ja nicht über ein Investitionsdarlehen, sondern über Working Capital. Würde mich auch wundern, wenn Uhrwerk vom Controlling her so aufgestellt wäre, dass er die Unterlagen (Business-Plan, historische Finanzkennzahlen etc.) einreichen kann, die er bräuchte, wenn die Zahlen stimmen würden und die Sicherheiten vorhanden wären, um dann nach deren Prüfung und mehreren Terminen ein halbes Jahr später einen Kredit zu kriegen.

Es wird hier sicherlich nicht um eine Summer von 10.000 Euro gegangen sein, die man als Sofortkredit bekommt.

ich hätte die verbindlichkeiten auf ca. 50.000 Euro geschätzt und in meiner unbedarfheit angenommen, das bekommt ein kleines unternehmen ohne viel nachfragen.

Zitat von Wulfhelm am 22. Dezember 2019, 14:34 Uhr
Zitat von ErikErikson am 22. Dezember 2019, 11:08 Uhr

Doch doch, da stehts: https://www.uhrwerk-verlag.de/uhrwerk-verlag-gibt-insolvenz-bekannt/

Ich weiß, dass das da steht. Und für den Laien ist das auch aussagekräftig. Aber da, wo es für jedermann einsehbar rechtlich einwandfrei steht, steht was anderes. (Auch wenn es im Effekt auf dasselbe hinausläuft. Daher "technisch gesehen".)

Ich löse es aber lieber mal auf. Die Information wurde, wie ich sehe, schon auf anderen Foren geteilt, also muss ich mich hier nicht als Plaudertante fühlen: Der Uhrwerk Verlag ist keine GmbH oder sonst wie separat insolvenzfähige Gesellschaft, sondern einfach Patric Götz' private Unternehmung.
Ergo war der Verlag auch nicht insolvent (kann er gar nicht sein), sondern Patric war, wie man im Insolvenzregister leicht nachschauen kann, privat insolvent. (Feder & Schwert ist technisch gesehen noch mal etwas anderes, aber auch da ist Patric mWn persönlich betroffen.)

Ich hatte das nur mal andeutungsweise und jetzt nach kurzer Recherche über die Bekanntheit dieser Tatsachen gerne auch offener bekanntgegeben, weil ich angesichts der Tatsache, dass es sich um eine private Insolvenz mit allen Härten handelt, die Unkereien von wegen "naja, wenn die Geschäftsführung so bleibt" (ob das originär geschäftliche Gründe hatte oder auch privates Pech dazukam, wissen wir gar nicht) für unangemessen halte.

Dass Patric Götz als Inhaber Mitteilungen auf seiner Verlagswebseite geschäftlich und nicht persönlich formuliert, ist ganz natürlich und folgerichtig.

Kapier ich nicht. kann man denn einen Rollenspielverlag machen, ohne in irgendeiner Form ein Unternehmen zu gründen? Müsste dass nicht mindestens eine OHG, EG oder so sein?

Und warum gibts einen Insolvenzverwalter? Den gibts bei einer privatinsolvenz doch gar nicht, oder doch?

Edit: Also wenn ich richtig verstehe, war es eben doch eine Unternehmensinsolvenz, nur mit zusätzlicher Privatinsolvenz, da laut Unternehmensform der geschäftsführer mit seinem geld haftet? Richtig?

Und irgendwem schuldet Uhrwerk na nun noch geld. bekommen die ihr geld irgendwie zurück, oder haben die pech gehabt?

Ich sehe, ich hätte "persönlich insolvent" statt "privat insolvent" schreiben sollen.

"Privatinsolvenz" ist kein Rechtsbegriff, wird aber oft umgangssprachlich verwandt, um die Verbraucherinsolvenz zu beschreiben. Da Patric Götz Gewerbetreibender ist, ist hier aber eine Regelinsolvenz (die aber eben auch sein privates Vermögen trifft) vorliegend.

Zitat von ErikErikson am 22. Dezember 2019, 15:44 Uhr

Und irgendwem schuldet Uhrwerk na nun noch geld. bekommen die ihr geld irgendwie zurück, oder haben die pech gehabt?

Das kommt darauf an, was Uhrwerk in den nächsten paar Jahren erwirtschaftet, bis das Insolvenzverfahren beendet ist und die Restschuldbefreiung eintritt. Wenn das passiert ist und noch Schulden übrig sind, bleiben die Gläubiger darauf in der Tat sitzen. Das ist ja im Grunde auch Sinn und Zweck der Sache. Wenn die Schulden, egal was, auf ewig bestehen blieben, bräuchte man kein Insolvenzverfahren.

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